Prostitution ist in Deutschland längst zu einem Teil des öffentlichen Lebens geworden. So gut wie jede größere Stadt hat ihr Rotlichtviertel, in denen Prostituierte offen ihrer Arbeit nachgehe. Die Hamburger Reeperbahn und das Frankfurter Bahnhofsviertel sind nur die bekanntesten Beispiele.
Prostitution ist in Deutschland also legal?
Zumindest seit dem Prostituiertengesetz von 2001 gilt das Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Bezahlung nicht mehr als sittenwidrig. Die Reform trug der Tatsache Rechnung, dass Hunderttausende von Männern und Frauen (genaue Anzahl unbekannt) Sex gegen Bezahlung anbieten und Prostitution längst zum Alltag gehört. Das Prostituiertengesetz wurde in guter Absicht erlassen. Sein Ziel bestand darin, Prostituierte vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Sie waren jetzt Freiberuflern und Selbständigen gleichgestellt, konnten ihr Gewerbe offiziell anmelden und eine Krankenversicherung und Altersvorsorge abschließen. Prostituierte erhielten das Recht, das Honorar für ihren Service notfalls gerichtlich einzuklagen und einen Freier wegen Vergewaltigung oder Körperverletzung anzuzeigen, wenn er etwas gegen ihren Willen tat.
Heißt das, in Deutschland ist alles erlaubt?
Nein, natürlich nicht. Obwohl seit 2001 Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gilt, gibt es eine Vielzahl von Beschränkungen. So ist beispielsweise sowohl die Ausübung der Prostitution als auch die Inanspruchnahme der Dienste von Prostituierten nur Personen über dem Alter von 18 Jahren gestattet (Jugendschutzgesetz). Außerdem sind nach wie vor Zwangsprostitution und Menschenhandel verboten. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, mit denen Menschen gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, der Prostitution nachzugehen. Häufig werden dazu Frauen und Mädchen, ja sogar Kinder nach Deutschland verschleppt. Dieser Menschenhandel gilt sogar zusammen mit Mord, Brandstiftung und Terrorismus als Kapitalverbrechen und wird mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet.
Auch rein geographisch ist nicht überall in Deutschland die Ausübung der Prostitution gestattet. In Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern ist sie grundsätzlich verboten. Selbst in vielen Großstädten, in denen Prostitution offiziell erlaubt ist, gibt es so genannte Sperrbezirke, in denen das “horizontale Gewerbe” verboten ist. Andere Städte weisen in ihren Bebauungsplänen Zonen aus, in denen Einrichtungen der Prostitution wie Bordelle, Laufhäuser, Saunaclubs, Pornokinos oder Terminwohnungen betrieben werden dürfen. Oft handelt es sich dabei um Industriegebiete oder Zonen mit gemischter Nutzung (Wohnen/ Industrie & Handwerk). In reinen Wohngebieten ist Prostitution dagegen fast immer verboten, ebenso in der Umgebung von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen sozialen Einrichtungen.
Was waren die Folgen des Prostituiertengesetzes von 2001?
Das Gesetz verfehlte seine Absicht, Prostituierte rechtlich abzusichern und ihren Status dem anderer Freiberufler und Selbständiger gleichzustellen. Stattdessen führte das Gesetz dazu, dass Deutschland zum “Puff Europas” wurde. Die Zahl der Prostituierten explodierte geradezu, denn Frauen aus der ganzen Welt strömten nach Deutschland, um schnelles Geld als Prostituierte zu verdienen. Umfragen in Laufhäusern und Bordellen zeigten, dass beinahe Zweidrittel aller dort arbeitenden Frauen Ausländerinnen waren.
Ohne Sprachkenntnisse und Wissen über ihre Rechte und die gesetzliche Lage waren Sie Zuhältern, Bordellbetreibern und Freiern zum größten Teil schutzlos ausgeliefert.
Sex als Ware
In der Prostitution wird Sex als Ware gehandelt und ist damit dem Regeln des Marktes unterworfen. Das wachsende Angebot führte in Kombination mit einer sinkenden Nachfrage dazu, dass die Preise sanken. Im Frankfurter Bahnhofsviertel bieten Girls heute schon Sex für 25 Euro oder weniger (für einen Quickie) an. Die Entwicklung führte auch dazu, dass die Freier die Oberhand bekamen und mehr und mehr ihre Forderungen durchsetzen konnten. Noch vor Jahren war beispielsweise Sex ohne Kondom mit einer Prostituierten noch fast undenkbar. Heute fordern das mehr und mehr Freier. Die Mädchen geben nach, weil Kolleginnen, die “tabulosen Sex” oder “AO Sex” anbieten, mehr verdienen. Viele Freier haben zudem sexuelle Fantasien, die sie mit einer festen Partnerin niemals umsetzen könnten. Deswegen gehen sie zu Prostituierten und suchen so lange, bis sie eine Frau finden, die bereit ist, beispielsweise bei einem Gangbang ohne Kondom mitzumachen oder sich fesseln und auspeitschen zu lassen.
Das neue Prostitutiertenschutzgesetz vom 1. Juli 2017
Um die oben erwähnten Missstände zu beseitigen, trat das neue Gesetz in Kraft. Darin werden alle Freier verpflichtet, Kondome zu benutzen. Flatrate Sex, wie er in manchen Bordellen und Saunaclubs angeboten wurde, ist seitdem verboten, ebenfalls Gruppensex und Gangbangs gegen Bezahlung. Prostituierte müssen ihr Gewerbe offiziell anmelden und Bordelle, Laufhäuser und Saunaclubs unterliegen einer besonderen Genehmigungspflicht. Dort finden regelmäßige Kontrollen statt, bei denen es nicht nur um die Unterbindung von Zwangsprostitution und Schwarzarbeit geht, sondern auch auf die Einhaltung von Hygiene- und Gesundheitsvorschriften geachtet wird. Alle Prostituierten müssen einmal pro Jahr zu einer kostenlosen ärztlichen Beratung gehen.
Hat sich durch das neue Gesetz die Lage der Prostituierten gebessert?
Nein, keineswegs. Sex ist ein menschliches Grundbedürfnis. Der Geschlechtstrieb ist neben dem Selbsterhaltungstrieb einer der stärksten Triebe bzw. Instinkte überhaupt. Es wäre ein Irrtum, zu glauben dass sich dieser Trieb durch Gesetze regulieren ließe. Wie soll denn zu Beispiel die Einhaltung der Kondompflicht überwacht werden? Durch Kameras oder ständige Razzien? Beides würde Freier und Mädchen vergraulen. Es werden sich immer Freier finden, die auf Sex ohne Kondom bestehen und bereit sind, dafür mehr zu zahlen. Ebenso finden sich immer wieder Prostituierte, die aus Not oder Geldgier auf die Angebote eingehen. Das Prostituierte ihr Gewerbe anmelden müssen, verfehlt ebenfalls ihren Zweck. Bis in die jüngste Vergangenheit arbeiteten die meisten in der Branche schwarz, ohne Registrierung. Nach dem neuen Gesetz fürchten sie nun, dass sie Steuern zahlen müssen und ihnen noch weniger zum Leben bleibt als zuvor. Entgegen der landläufigen Meinung verdienen Prostituierte gar nicht so viel. Oft vergehen Tage, an denen sie gar keinen oder höchstens einen oder zwei Freier haben. Auf der anderen Seite fallen hohe Ausgaben an, beispielsweise für Kosmetik, Dessous, Friseur oder Abgaben für den Betreiber der Einrichtung bzw. Miete für die Terminwohnung.
Zusammenfassung
Wie auf anderen Gebieten auch, versucht der deutsche Staat, auch die Prostitution zu reglementieren. Das geschieht in guter Absicht, schlägt jedoch fehl, weil es bei Prostitution um Sex geht, ein zutiefst menschliches Bedürfnis, dass sich nicht von Gesetzen unterdrücken lässt. Viele Prostituierte klagen, dass sie das neue Gesetz nicht schützt, sondern benachteiligt. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass wieder mehr Frauen illegal anschaffen gehen und der Willkür der Zuhälter und Freier schutzlos ausgeliefert sind. Wer ohne Anmeldung arbeitet, kann schließlich jederzeit beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden (auch anonym).